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Compliance bei Beutlhauser

Die Unternehmenskultur der Beutlhauser Gruppe ist geprägt von klarer Verantwortung, gegenseitigem Respekt und Vertrauen. Rechtmäßiges Handeln und ethisches Verhalten sind fester Bestandteil unserer Geschäftsaktivitäten und wichtige Voraussetzung für die nachhaltige Sicherung unseres unternehmerischen Erfolgs. Ein Ziel dabei ist es Risiken zu vermeiden, die das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern sowie der Öffentlichkeit in die Beutlhauser Gruppe gefährden.

Zur individuellen oder anonymen Meldung möglicher Verstöße steht jedem unser Hinweisgebersystem zur Verfügung:

Sie können uns mit einem Hinweis den Verdacht von Straftaten oder schweren Regelverstößen melden – unter Angabe Ihres Namens oder vollständig anonym. Sie bleiben dabei geschützt. Eine Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich, sofern Sie selbst keine Daten angeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.

Nach Ihrer Meldung wird ein geschützter, mittels Fallnummer zugänglicher, Bereich für Sie eingerichtet. Dies macht es einfacher und sicherer für uns, mit Ihnen zu kommunizieren.  Notieren Sie sich diese Fallnummer, um später Zugriff auf Ihren Hinweis zu haben.

Ihr Hinweis wird von der internen Revision der Beutlhauser Gruppe bearbeitet. Innerhalb von sieben Tagen nach Eingang des Hinweises erhält die hinweisgebende Person eine Eingangsbestätigung. Die interne Revision nimmt anschließend eine Prüfung des potenziellen Rechts- bzw. Regelverstoßes vor. Solange die Untersuchungsstelle einen Verstoß nicht nachweisen konnte, gilt die Unschuldsvermutung. Innerhalb von spätestens drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung wird die hinweisgebende Person über geplante oder bereits ergriffene Maßnahmen informiert.

Achtung: Dieses System darf nicht dazu missbraucht werden, um bewusst falsche oder verleumderische Hinweise zu geben. 

Externe Meldestellen

Für Meldungen, die Beutlhauser Gesellschaften mit Sitz in Deutschland betreffen, sieht das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ergänzend die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Zu diesem Zweck hat der deutsche Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eine externe Meldestelle errichtet. Diese ist sachlich unabhängig und organisatorisch vom übrigen Zuständigkeitsbereich des BfJ getrennt. Sollten Sie eine externe Meldung bevorzugen, bitten wir Sie den nachfolgenden Link zu konsultieren: www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Mündliche Meldungen

Wir bieten zwar keine unmittelbare Möglichkeit für mündliche Meldungen an, Sie können jedoch den Hinweis in Form einer Audiodatei im Rahmen der Meldung abgeben oder um eine persönliche Zusammenkunft bitten.

Persönliche Zusammenkunft

Im Rahmen der Meldung können Sie alternativ zur digitalen Meldung um eine Zusammenkunft bitten.